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Verwaltung

Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung

Beschreibung: 

Der Austausch des Führerscheins wird dann empfohlen, wenn sich beispielsweise der Familienname des Fahrerlaubnisinhabers geändert hat. Dadurch kann die Feststellung des Fahrerlaubnisumfangs durch Dritte leichter bewerkstelligt werden. Dies ist nicht verpflichtend, wenn die Namensänderung aus dem Ausweisdokument ersichtlich ist (Geburtsname ist im Ausweis eingetragen) 

In Fällen des Besitzes beschränkter Fahrerlaubnisklassen im Motorradbereich (ehemals: A18 bzw. Übergangsregelungen für die Klasse A2), wenn die Beschränkung durch Fristablauf entfällt (= A) und die Berechtigung zum Führen einer umfangreicheren Fahrerlaubnis aus dem Führerschein nicht unmittelbar hervorgeht, wird ebenfalls empfohlen, einen Ersatzführerschein zu beantragen. 

Gleiches gilt für Personen, die im Zeitraum von 2013 bis 2016 erstmalig die Klasse B erworben haben und sich nun die Fahrberechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland dokumentieren lassen möchten (Eintrag der Schlüsselzahl 194). 

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann auch bei Beschädigung des Kartenführerscheins erforderlich werden. 

Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein enthalten sein können, z. B. das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen Einschränkungen, die fahrzeugbezogen vorhanden sein können, z. B. Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Einschränkungen ("Automatik"). 

Die Nichtbeachtung von Auflagen und/oder Beschränkungen stellt eine Ordnungswidrigkeit, in einigen Fällen sogar eine Straftat, dar. 

Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben sind auf dem Führerschein in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Soweit sie sich auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen beziehen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Beziehen sie sich auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, so findet sich die entsprechende Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12. 

Sollten sich bei Ihnen Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Natürlich können Sie uns auch jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihre Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben könnten. 

Vom Grundsatz her gilt: 

Die im Führerschein enthaltenen Auflagen und Beschränkungen sind zu erfüllen. Gesundheitliche Veränderungen (z. B. durch Operationen) können zu Änderungen von diesen Auflagen/Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten (z.B. augenärztliches Gutachten zur Austragung der Sehhilfe). Das bloße Mitführen von ärztlichen Attesten oder dergleichen ist nicht ausreichend. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass beispielsweise bei Verkehrskontrollen keine Schwierigkeiten entstehen, da im Führerschein enthaltene Auflagen und/oder Beschränkungen nicht erfüllt sind. 

Unterlagen: 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Führerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ohne Kopfbedeckung, Größe 35 x 45 mm
  • Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist
  • ggf. Augenärztliches Gutachten (Austragung Brille)
  • ggf. Geänderter Personalausweis bzw. Heiratsurkunde (Namensänderung)
  • ggf. weitere Unterlagen 

Kosten: 

30,30 € (inkl. Gebühren für den Direktversand der Bundesdruckerei)
ggf. zusätzliche Express-Gebühren in Höhe von 38,00 € 

Bearbeitungszeit: 

Die Bearbeitung beträgt ca. 4 – 6 Wochen bei Antragsstellung (nach Eingang aller Unterlagen). Bei eilbedürftigeren Fällen besteht die Möglichkeit einer Express Bestellung. Hierbei fallen Kosten in Höhe von 38,00 € zusätzlich an.

Formulare

Anschrift

Landratsamt Dingolfing-Landau

Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
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Telefon: 08731/87-0
Fax: 08731/87-100

Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsstelle
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss in der Kfz-Zulassungsstelle: jeweils 15 Minuten vor Öffnungszeitende

Verkehrswesen und Führerscheinstelle
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr